

Seratriel Sphärenschutz Einweihung
Es ist gekommen die Zeit des großen Wandels.
Viele Kräfte wirken auf das menschliche Bewusstsein, seinen Geist und seine Körper.
Zum einen muss der Mensch das Hereinströmen der kosmischen Welle verkraften und integrieren können. Zum anderen braucht er einen Schutz vor telepathischen Angriffen und Beeinflussungen, der Mindcontrol sowie das Abhören und Manipulieren von Gedanken, Gefühlen und Emotionen abwehren kann.
Bei dieser Einweihung wird ein multidimensionaler Bewusstseinsschutz installiert und aktiviert.
Einmal vollständig integriert, agiert dieser Schutz ähnlich einem Immunsystem und verhindert das tiefe Eindringen destruktiver Beeinflussungen in den Geist und das Energiesystem des Menschen.
Wichtig ist es zugleich, den eigenen Willen und die Kraft der Unterscheidung zu schulen, um keine Tore destruktiver Art mehr in das eigene System zu öffnen.
Das multidimensionale Bewusstseinsgitter für das neue Kollektiv der Menschheit ist bereits erschaffen und in Tätigkeit, damit Sternensaaten und aufsteigende Menschen daran andocken können. Diese Anbindung wird während der Einweihung ebenfalls unterstützt.
Die Einweihung selbst dauert ca. 30-60 Minuten.
Anschließend bedarf es weiterer 21 Tage, bis die Hara-Dimension, der Sphären-Bewusstseinsschutz und das multidimensionale Bewusstseinsgitter interaktiv zusammenwirken.
In Liebe
El Mogar Ba
Dauer und Energieausgleich
Dauer der Ferneinweihung: ca. 30–60 Minuten
anschließend 21 Tage
Energieausgleich: 200,00 €
Grundvoraussetzungen
Elatasin Licht-DNS 1
Lady Nada 1
Empfehlung: ICH BIN Einweihung
Anmeldung:



Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Wir stellen keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen unserer Dienste (Reiki-Übertragungen/Elatasin-Übertragungen) erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten.
Unsere Klienten klären wir vor jeder Inanspruchnahme unsere Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Unsere Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz.
Weiter verweisen wir auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.
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